Aktuell sind sämtliche Fristen beim Europäischen Patentamt aufgrund der Umstände zumindest bis zum 2. Juni 2020 verlängert worden. Fristen beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum sind bis zum 18. Mai 2020 verlängert worden. Beim DPMA galt dies bis zum 4. Mai 2020. Die Ämter werden Wiedereinsetzungen und Fristverlängerungen großzügig handhaben. Anstehende mündliche Verhandlungen und Anhörungen wurden verschoben, allerdings unterschiedlich mal mit und mal ohne Termin in der Zukunft. Wir gehen davon aus, dass insbesondere einige erstinstanzliche mündliche Verfahren auch per Videokonferenz abgehalten werden.
Die für uns maßgeblichen Gerichte sind allesamt auf einen Notbetrieb umgestellt, wobei einige Landgerichte noch Verhandlungen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes stattfinden lassen.
Unterbrechungen beim EPA, EUIPO und DPMA wegen COVID-19 Pandemie