Streit um PAULANER SPEZI beendet

Riegele, eine bekannte schwäbische Brauerei mit Sitz in Augsburg, ist Inhaberin der Markenrechte an SPEZI. Die Brauerei Paulaner, eine alteingesessene Münchner Brauerei mit jährlicher Präsenz auf dem Oktoberfest, nutzt den Namen PAULANER SPEZI seit den 60iger Jahren für sein Limonade-Cola-Mixgetränk.

Riegele wollte diese markenmäßige Nutzung untersagen und kündigte eine 1974 mit Paulaner geschlossene markenrechtliche Koexistenz-Vereinbarung auf. Diese Vereinbarung erlaubte es Paulaner gegen Einmalzahlung die Bezeichnung PAULANER SPEZI zu nutzen. Nun wollte Riegele einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen, dass “Paulaner Spezi” weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf.

Mit seiner Feststellungsklage in 1. Instanz vor dem Landgericht München erreichte Paulaner die Feststellung, dass die Vereinbarung weiterhin wirksam und fortbestehend sei. Nach Auffassung des Gerichts seien markenrechtliche Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen – im Gegensatz zu Lizenzverträgen – nicht ordentlich kündbar. Denn die Schutzdauer eingetragener Markenrechte könne durch einfache Gebührenzahlung unbegrenzt verlängert werden, so die Kammer. Auch für eine außerordentliche Kündigung durch Riegele habe Paulaner keinen Anlass gegeben, so die Kammer, da sie sich stets vertragstreu verhalten habe.

Vor dem Oberlandesgericht München zog Riegele nun kürzlich seine Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurück, da auch hier der vorsitzende Richter die Sachlage nicht anders beurteilte.

Nach nunmehr rechtskräftigem Urteil darf Paulaner das Zeichen PAULANER SPEZI weiterhin zur Kennzeichnung der Mixgetränke verwenden.

9. Januar 2024
Vanessa Bockhorni
Patentanwältin

Quellen:
Redaktion beck-aktuell, 07.12.2023
Landgericht München I, Pressemitteilung 24 vom 11.10.2022 (Az. 33 O 10784/21)