Nun hat auch das Gericht der Europäischen Union die Gemeinschaftsmarkenanmeldung SKYPE für Video-Telefonate via Internet zurückgewiesen und zwar aufgrund eines Widerspruchs des britischen Bezahl-Fernsehsenders SKY, welcher Inhaber der älteren Marke SKY ist. Die Richter in Luxemburg sahen eine hochgradige klangliche und bildliche Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken, weshalb Verwechslungsgefahr bestehe.
Die Firma Microsoft, Inhaber der EU-Marke SKYPE, hat nun noch die Möglichkeit eine Berufung beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof einzulegen.
6. Mai 2015; Vanessa Bockhorni (PAin)