Wann darf man die Zeichen ® und ™ hinter eine Marke setzen?
Nach einer interessanten Entscheidung des Berliner Kammergerichts (KG, Beschl. v. 31.05.2013 – 5 W 114/13) ist es nicht irreführend, wenn hinter einer Marke das Zeichen ™ gesetzt wird, sobald die Marke angemeldet, aber noch nicht eingetragen wurde.
Das Kürzel ™ steht für „Trademark“ und stammt aus dem angloamerikanischen Rechtskreis. Es bedeutet dort, dass der betreffende Inhaber der Marke Markenschutz alleine kraft Benutzung der Marke beansprucht.
Diese Abkürzung ™ ist klar zu unterscheiden von dem bekannten Zeichen „®“, das für eine eingetragene, also registrierte Marke steht und auch nur benutzt werden darf, wenn die betreffende Marke in einem Markenregister auch eingetragen ist.
War bis jetzt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen der Hinweis auf eine Marke untersagt, solange noch keine Eintragung bzw. Registrierung vorliegt, öffnet der Beschluss des Kammergerichts dieses Kriterium insoweit, als nunmehr bei einer nur angemeldeten, aber noch nicht registrierten Marke hinter der Marke das ™ verwendet werden darf.
Gleichwohl ist trotz dieser Entscheidung des Kammergerichts in Berlin Vorsicht bei der Benutzung dieser Abkürzung anzuraten, da nicht auszuschließen ist, dass andere Gericht dies doch anders betrachten. Insofern ist zweifelsohne bei der Verwendung der Abkürzung TM Vorsicht geboten. Erlaubt wäre diese Abkürzung aber in jedem Falle, wenn die Registrierung vorliegt.
11.12.2013; J. Bockhorni (PA)