Bahnbrechende Erfindungen, wie beispielsweise der Spreizdübel oder der Airbag, stammen von einfallsreichen Erfindern. Regelmäßig sind solche Erfindungen geistige Leistungen von sogenannten „freien Erfindern“, die ohne ein Unternehmen im Hintergrund technisch kreativ sind und als Privatperson ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden.
„Freie Erfinderinnen und Erfinder arbeiten oft unter schwierigen Bedingungen und behaupten sich trotzdem immer wieder gegenüber den Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen“, sagt DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Innovationsökosystems, und wir als DPMA werden sie weiter bestmöglich unterstützen.“1
Information am Rande: Knapp ein Viertel der in etwa 2.000 Patentanmeldungen aus vergangenem Jahr stammen von freien Erfindern aus Bayern (448). Dahinter folgt im Ranking Nordrhein-Westfalen (360) und Baden-Württemberg (308).2
1 Deutsches Patent- und Markenamt sowie KRS 06/23, S. 217
2 Kammerrundschreiben 06/23, S. 217
17. Januar 2024
Vanessa Bockhorni
Patentanwältin